Sozialversicherungsabkommen

Mitglieder der deutschen gesetzlichen Krankenkasse erhalten auch teilweise im Ausland Versicherungsschutz. Der Leistungsumfang und die Abwicklung sind in den Sozialversicherungsabkommen zwischen den jeweiligen Ländern geregelt. Sie bieten Ihnen Versicherungsschutz als Tourist oder als Arbeitnehmer, der ins Ausland entsendet wird.

 

Zwischen folgenden Ländern besteht ein Sozialversicherungsabkommen:

 

Belgien

Luxemburg

Dänemark

Niederlande

Deutschland

Norwegen

Finnland

Österreich

Frankreich

Portuga

Griechenland

Schweden

Großbritannien

Schweiz

Irland

Slowenien

Island

Spanien

Italien

Tschechien

Jugoslawien

Türkei

Kroatien

Tunesien

Liechtenstein

Ungarn

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