Sozialversicherungsabkommen
Mitglieder der deutschen gesetzlichen Krankenkasse erhalten auch teilweise im Ausland Versicherungsschutz. Der Leistungsumfang und die Abwicklung sind in den Sozialversicherungsabkommen zwischen den jeweiligen Ländern geregelt. Sie bieten Ihnen Versicherungsschutz als Tourist oder als Arbeitnehmer, der ins Ausland entsendet wird.
Zwischen folgenden Ländern besteht ein Sozialversicherungsabkommen:
Belgien | Luxemburg |
Dänemark | Niederlande |
Deutschland | Norwegen |
Finnland | Österreich |
Frankreich | Portuga |
Griechenland | Schweden |
Großbritannien | Schweiz |
Irland | Slowenien |
Island | Spanien |
Italien | Tschechien |
Jugoslawien | Türkei |
Kroatien | Tunesien |
Liechtenstein | Ungarn |
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